Corona Update 3

Liebe Mörzerinnen und Mörzer,

auch wenn in Mörz bislang alles ruhig und sehr weit weg erscheinen mag, haben der Bund und verschiedene Länder mittlerweile eine weitere Verschärfung der Regelungen veranlasst.

Hier im original Wortlaut von www.rlp.de:

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Den gesamten Text finden Sie unter folgendem Link:

https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/bund-und-laender-einigen-sich-auf-erweiterung-von-corona-schutzmassnahmen/

Aktuelle Informationen zum Thema Corona aus Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/

Aktuelle Informationen aus dem Kreis Mayen-Koblenz finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kvmyk.de/kv_myk/

Bitte halten Sie sich auch weiterhin an die Regelungen. Von der Verbandsgemeinde wird es in Kürze weitergehende Informationen für das Maifeld geben, welche auch im Amtsblatt veröffentlicht werden. Bei Fragen können Sie mich natürlich jederzeit unter meiner Rufnummer oder per E-Mail kontaktieren. Ich hoffe in unser aller Interesse, dass die bestehenden Einschränkungen nicht allzu lange aufrecht erhalten werden müssen. Gleichzeitig möchte ich mich für Ihre Disziplin bedanken, denn so wie ich es beurteilen kann, halten sich die Mörzerinnen und Mörzer an die Vorgaben.

Ich wünsche uns weiterhin viel Kraft und Geduld und dass es gelingen wird, die Zahl der Neuinfizierten nicht weiter ansteigen zu lassen. In diesem Sinne, halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Andrej Kühn
Ortsvorsteher

 

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